Bürgerabend vom 13.03.2020 – Coronavirus
Die geltenden Regelungen für Veranstaltungen mit unter 150 Personen haben den Ortsverwaltungsrat veranlasst den Ablauf des Bürgerabends zu überdenken und den geltenden Einschränkungen und Weisungen anzupassen.
Im Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus haben der Bund und der Kanton St. Gallen Einschränkungen für die Durchführung von Veranstaltungen erlassen. Bürgerversammlungen gelten auch als Veranstaltungen.
Aus diesen Gründen wird:
- nur der statutarische Teil der Versammlung in loser Konzertbestuhlung stattfinden
- auf das gemeinsame Nachtessen und Rahmenprogramm verzichtet
Wir als Ortsgemeinde und Veranstalter müssen die Vorgaben des Gesundheitsdepartements befolgen, insbesondere:
- bei den Eingängen Hinweise aufstellen und auf Hygienemassnahmen hinweisen
- Teilnehmende nach Symptomen wie Fieber, Husten, Atembeschwerden fragen und allenfalls wieder nach Hause senden
- Es wird empfohlen, dass besonders gefährdete Personen nicht teilnehmen. Dazu zählen gemäss BAG Personen über 65 Jahre, Personen mit schweren Erkrankungen wie Diabetes, Herzkreislauferkrankungen, chronische Atemwegserkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen.
- Abstand halten zu anderen Menschen.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Verständnis.
Der Ortsverwaltungsrat Diepoldsau
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