Urnenabstimmung anstelle Bürgerversammlung

Gemäss Art. 52 Gemeindegesetz ordnet der Rat die Urnenabstimmung über die unaufschiebbaren Geschäfte an, wenn ausserordentliche Verhältnisse die Durchführung einer Bürgerversammlung verhindern. Diese Situation besteht aufgrund Covid-19.

Gestützt auf diese Bestimmung hat der Ortsverwaltungsrat beschlossen, über folgende Geschäfte der Bürgerversammlung an der Urne zu beschliessen:

1.     Jahresrechnung 2020 der Ortsgemeinde Diepoldsau

2.     Voranschlag für das Rechnungsjahr 2021

Die Urnenabstimmung findet am Sonntag, 28. März 2021 statt.

Die ordentliche Bürgerversammlung vom 12. März 2021 wird nicht durchgeführt.