Gemäss Art. 52 Gemeindegesetz ordnet der Rat die Urnenabstimmung über die unaufschiebbaren Geschäfte an, wenn ausserordentliche Verhältnisse die Durchführung einer Bürgerversammlung verhindern. Diese Situation besteht aufgrund Covid-19.
Gestützt auf diese Bestimmung hat der Ortsverwaltungsrat beschlossen, über folgende Geschäfte der Bürgerversammlung an der Urne zu beschliessen:
1. Jahresrechnung 2020 der Ortsgemeinde Diepoldsau
2. Voranschlag für das Rechnungsjahr 2021
Die Urnenabstimmung findet am Sonntag, 28. März 2021 statt.
Die ordentliche Bürgerversammlung vom 12. März 2021 wird nicht durchgeführt.