Urnenabstimmung anstelle Bürgerversammlung

Verordnung über die Beschlussfassung über Geschäfte der Bürgerversammlung während der Covid-19-Epidemie im ersten Halbjahr 2022 vom 14.12.2021 (Stand 01.01.2022):

Die Regierung des Kantons St. Gallen erlässt gestützt auf Art. 75 der Kantonsverfassung vom 10. Juni 2001 als Verordnung:

Art. 1  Beschlussfassung über Geschäfte der Bürgerversammlung

1 Der Rat einer Gemeinde mit Bürgerversammlung kann für die Beschlussfassung über Geschäfte, für die Gesetz oder Gemeindeordnung die Beschlussfassung an der Bürgerversammlung vorsieht, anstelle einer Bürgerversammlung eine Urnenabstimmung durchführen.
2 Das Verfahren für die Urnenabstimmung richtet sich nach dem Gesetz über Wahlen und Abstimmungen vom 5. Dezember 2018.

Art. 2  Frist für die Beschlussfassung über Budget und Steuerfuss 2022 sowie über die Jahresrechnung 2021.

1 Die Bürgerversammlung oder die Urnenabstimmung für die Beschlussfassung über Budget und Steuerfuss des Jahres 2022 und die Jahresrechnung des Jahres 2021 wird bis am 19. Juni 2022 durchgeführt.

Gestützt auf diese Verordnung hat der Ortsverwaltungsrat beschlossen, über folgende Geschäfte der Bürgerversammlung an der Urne abzustimmen:

  1. Jahresrechnung 2021 der Ortsgemeinde Diepoldsau
  2. Voranschlag für das Rechnungsjahr 2022

Der Stimmrechtsausweis sowie die Stimmzettel liegen den Abstimmungsunterlagen bei. Der Geschäftsbericht wird Mitte März per Post zugestellt und kann ab dann auch auf der Homepage: www.ogdiepoldsau.ch – Publikationen – Geschäftsbericht 2021 abgerufen oder beim Aktuariat der Ortsgemeinde bestellt werden (E-Mail: ines.binz@ogdiepoldsau.ch oder 079 292 99 10).

Abgestimmt werden kann wie folgt:
▪ vorzeitig per Post (briefliche Stimmabgabe)
▪ Einwerfen in den Briefkasten der Ortsverwaltungsratskanzlei, Stickerstrasse 1
(briefliche Stimmabgabe)
▪ Urne am Sonntag, 10. April 2022, von 10.00 – 11.00 Uhr beim Feuerwehrdepot Diepoldsau
(persönliche Stimmabgabe)

Ortsverwaltungsrat Diepoldsau