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Urnenabstimmung vom 10. April 2022

Anstelle der Bürgerversammlung wurde über die Jahresrechnung 2021 und den Voranschlag 2022 am 10. April 2022 an der Urne abgestimmt. Bei einer Stimmbeteiligung von rund 25% wurden beide Anträge mit wenig Enthaltungen und einzelnen Gegenstimmen gutgeheissen. Der Ortsverwaltungsrat dankt den Ortsbürgerinnen und Ortsbürgern für das entgegengebrachte Vertrauen.

Urnenabstimmung anstelle Bürgerversammlung

Verordnung über die Beschlussfassung über Geschäfte der Bürgerversammlung während der Covid-19-Epidemie im ersten Halbjahr 2022 vom 14.12.2021 (Stand 01.01.2022):

Die Regierung des Kantons St. Gallen erlässt gestützt auf Art. 75 der Kantonsverfassung vom 10. Juni 2001 als Verordnung:

Art. 1  Beschlussfassung über Geschäfte der Bürgerversammlung

1 Der Rat einer Gemeinde mit Bürgerversammlung kann für die Beschlussfassung über Geschäfte, für die Gesetz oder Gemeindeordnung die Beschlussfassung an der Bürgerversammlung vorsieht, anstelle einer Bürgerversammlung eine Urnenabstimmung durchführen.
2 Das Verfahren für die Urnenabstimmung richtet sich nach dem Gesetz über Wahlen und Abstimmungen vom 5. Dezember 2018.

Art. 2  Frist für die Beschlussfassung über Budget und Steuerfuss 2022 sowie über die Jahresrechnung 2021.

1 Die Bürgerversammlung oder die Urnenabstimmung für die Beschlussfassung über Budget und Steuerfuss des Jahres 2022 und die Jahresrechnung des Jahres 2021 wird bis am 19. Juni 2022 durchgeführt.

Gestützt auf diese Verordnung hat der Ortsverwaltungsrat beschlossen, über folgende Geschäfte der Bürgerversammlung an der Urne abzustimmen:

  1. Jahresrechnung 2021 der Ortsgemeinde Diepoldsau
  2. Voranschlag für das Rechnungsjahr 2022

Der Stimmrechtsausweis sowie die Stimmzettel liegen den Abstimmungsunterlagen bei. Der Geschäftsbericht wird Mitte März per Post zugestellt und kann ab dann auch auf der Homepage: www.ogdiepoldsau.ch – Publikationen – Geschäftsbericht 2021 abgerufen oder beim Aktuariat der Ortsgemeinde bestellt werden (E-Mail: ines.binz@ogdiepoldsau.ch oder 079 292 99 10).

Abgestimmt werden kann wie folgt:
▪ vorzeitig per Post (briefliche Stimmabgabe)
▪ Einwerfen in den Briefkasten der Ortsverwaltungsratskanzlei, Stickerstrasse 1
(briefliche Stimmabgabe)
▪ Urne am Sonntag, 10. April 2022, von 10.00 – 11.00 Uhr beim Feuerwehrdepot Diepoldsau
(persönliche Stimmabgabe)

Ortsverwaltungsrat Diepoldsau

Abstimmung „Sanierung Tratthof“ Klares Ja der Ortsbürgerinnen und Ortsbürger

An der Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021 konnten die Stimmberechtigten der Ortsgemeinde über die Vorlage „Sanierung Tratthof“ abstimmen. Bei einer hohen Stimmbeteiligung von 45,7% stimmten 321 Personen für die Vorlage und 72 Personen dagegen.

Der Ortsverwaltungsrat bedankt sich bei allen Abstimmenden für ihr Votum und freut sich über das deutliche Resultat.

 

Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021 Sanierung Tratthof

Der Ortsverwaltungsrat hat entschieden, gemäss Art. 52 des Gemeindegesetzes (sGS 151.2, GG) anstelle einer ausserordentlichen Bürgerversammlung eine Urnenabstimmung für folgende Vorlage durchzuführen:

Projektgenehmigung und Bewilligung des Investitionskredites von CHF 600’000.00 für die Sanierung des Tratthofes

Am Donnerstag, 27. Mai 2021, 19.00 Uhr findet im OZ-Singsaal ein Informationsanlass zur Abstimmungsvorlage statt. Da die Platzzahl auf Grund der Coronasituation begrenzt ist bitten wir um eine vorgängige Anmeldung bei der Ratsschreiberin (E-Mail: ines.binz@ogdiepoldsau.ch oder 079 292 99 10)

Ortsgemeinde Diepoldsau