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Nutzungsreglement überabeitet und verabschiedet

Der Ortsverwaltungsrat hat an seiner Sitzung vom 12. September 2022 gestützt auf Art. 5 Abs. 1 und Art. 90 Abs. 2 des Gemeindegesetzes sowie Art. 26 der Gemeindeordnung eine überarbeitete Version des Nutzungsreglements erlassen. Das Nutzungsreglement vom 25. Juli 2007 wird aufgehoben. Das neue Reglement wird vom 01. bis 30. Oktober 2022 dem fakultativen Referendum unterstellt. Die Referendumsvorlage kann nach telefonischer Voranmeldung bei der Aktuarin (Ines Binz-Frei, 079 292 99 10) eingesehen werden. Zudem kann die Vorlage mit nachstehendem Link eingesehen werden.

Der Ortsverwaltungsrat